Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

0. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MaKoTec, Stadtweg 10, 49086 Osnabrück, nachfolgend Verkäufer genannt. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

1. Geltung

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Sie gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche aus seiner Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten.

2. Angebot und Abschluß

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen schriftlicher Bestätigung des Verkäufers. Für etwaige Fehler oder Druckfehler übernehmen wir keinerlei Haftung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Geringfügige Abweichungen bleiben jeweils vorbehalten. Kostenvoranschläge können um dreißig (30) Prozent über-, bzw. unterschritten werden.

3. Auftragsannullierung

Auftragsannullierungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.

4. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

Die im Vertrag genannten Lieferfristen und - Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Vereinbarte Lieferfristen verstehen sich stets ausschließlich Transportdauer. Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferfristen angemessen zu verlängern, wenn Umstände höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, nach Vertragsabschluß eingetretene Hindernisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die fristgerechte Lieferung verhindern. In Ausnahmefällen wird der Verkäufer von jeglicher Lieferpflicht entbunden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

5. Versand und Gefahrenübergang

Versandweg und -mittel sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware kann auf Kosten des Käufers versichert werden, falls es nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart wurde. Portokosten trägt der Käufer. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, oder ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verpackung wird gesondert berechnet. Lieferung erfolgt ab Lager Osnabrück, bzw. direkt ab Hersteller.

6. Preis und Zahlung

Die Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wird verkaufte Ware nach Vertragsabschluß mit Preisbindung, erhöhten/zusätzlichen Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben oder Belastungen belegt, ist der Verkäufer vom Tage des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen an berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen sind sofort netto ohne jeden Abzug fällig. Grundsätzlich gilt Zahlung per Nachnahme als vereinbart. Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, so zu erfolgen, daß dem Verkäufer der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum verlustfrei zur Verfügung steht. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Bei Zahlungsverzug oder Bekanntwerden sonstiger gravierender Umstände, wie die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen etc., welche die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen können, gelten seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen als sofort fällig. Darüber hinaus kann der Verkäufer die Erfüllung eingegangener Lieferungsverpflichtungen ablehnen, bis die fälligen Forderungen ausgeglichen und für die ausstehenden Lieferungen Vorauszahlungen geleistet worden sind. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch elf Prozent zu berechnen. Darüber hinaus ist er berechtigt, für jede Mahnung während des Verzugs einen angemessenen Betrag zu verlangen. Dem Käufer eingeräumte Sonderkonditionen entfallen mit Zahlungsverzug. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt die von der MaKoTec GmbH bezogene Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verletzungen wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen: Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltensware ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schulden bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. Wird Ware weiterverkauft, welche sich nicht im Eigentum des Schuldners befindet, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

c) Der Verkäufer verpflichtet sich die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als fünfundzwanzig Prozent übersteigt. 

d) Die weitere Abtretung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Verkauf an und die Einziehung durch einen Factor. Der Verkäufer wird die Zustimmung zum Factoring erteilen, wenn durch den Factor sichergestellt ist, dass auch auf die Vorbehaltsware entfallende Zahlungen bis zur Höhe des vom Verkäufer für diese Ware in Rechnung gestellten Betrages direkt vom Factor an den Verkäufer weitergeleitet werden. Soweit an den Verkäufer abzutretende Forderungen bereits vorher an einen Factor abgetreten sind, besteht bezüglich der Vorbehaltsware solange kein Recht zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug, bis mit dem Factor eine Zahlungsvereinbarung entsprechend dem vorstehenden Absatz getroffen ist.

8. Rücksendungen

Alle Rücksendungen, die nach Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transportund Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgen, werden nicht angenommen.

9. Schutz und Hinweispflichten des Käufers

Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt:

a) Der Käufer hat die Ware am Bestimmungsort unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind vom Kunden sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung der Ware dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung ist eine Haftung ausgeschlossen.

b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.

c) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, ihm insbesondere den beanstandeten Gegenstand sowie eine Kopie des Lieferscheins/Rechnung auf eigene Kosten und Gefahr zur Verfügung zu stellen.

d) Der Verkäufer ist zum dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, es sei denn, es lägen Umstände vor, die den dritten Nachbesserungsversuch für den Kunden unzumutbar machen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, des fruchtlosen Verstreichens einer dem Verkäufer gestellten angemessenen Nachfrist, der Unmöglichkeit oder der Verweigerung beziehungsweise der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung des vereinbarten Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Das gleiche Recht steht ihm zu, wenn der verkauften Ware im Zeitpunkt der Übergabe eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Rechte stehen dem Käufer nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit von sechs Monaten zu, nicht in einer darüberhinausgehenden freiwilligen Garantiezeit. Der Verkäufer haftet nicht für Folgen von Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die durch den Käufer oder Dritten vorgenommenwurden. Ein Vorabtausch ist nicht möglich.

e) Der Verkäufer gibt auf die von ihm veräußerte Ware 6 bzw. in gesondert ausgewiesenen Fällen 12 Monate Garantie. Voraussetzung ist, daß das aufgebrachte Garantiesiegel ungebrochen ist und alle Zubehör- und Peripherie-Artikel bei der MaKoTec GmbH bezogen wurden. Ausschließlicher Garantiererfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Garantien in Kraft. Verschleißteile wie Akkus. Chips, Software, etc. unterliegen nicht der Garantie. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten führen zum Erlöschen der Garantie. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf Reparatur oder den Austausch beschädigter Liefergegenstände. Der Verkäufer haftet nicht für normale Abnutzungserscheinungen. Er haftet ferner nicht für Datenverlust aufgrund von Reparaturbemühungen, Gewährleistungs- und Garantieansprüche jeglicher Art sind abschließend in den vorstehenden Bestimmungen geregelt. Auf Software und das Zusammenspiel unserer, mit anderer Software hat der Käufer grundsätzlich keinen Gewährleistungsanspruch. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, insbesondere für Mangelfolgeschäden , es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder groben Verschulden des Verkäufers oder eine seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Abtretung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Käufer ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenden Daten über den Käufer, gleich ob dieser vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

12. Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet der Verkäufer nur, wenn sein, bzw. seine Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser Schaden beträgt die tatsächliche Höhe andernfalls mind. jedoch 20% des Nettorechnungsbetrages zzgl. MwSt. Ferner hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

13. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen die Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

14. Erfüllungsort und Gerichtstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Osnabrück als Standort.

MaKoTec

Osnabrück 05/2013